Die Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz sind mehr als besorgniserregend: Eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Partei AfD sei auf kommunaler Ebene nicht auszuschließen.
Auch innerparteilich ist das Entsetzen groß -- ein eindeutiges Zeichen, dass Merz geschichtsvergessen ist und damit nicht nur die deutsche Demokratie, sondern auch die europäische Stabilität gefährdet und nichts in wichtigen politischen Entscheidungspositionen zu suchen hat.
Gemeinsam können wir den Rücktritt des CDU-Chefs fordern. Mit einem europaweiten öffentlichen Aufschrei, können wir genug Zusammenschluss finden, um zu verdeutlichen, dass Merz zurücktreten muss! Sind Sie dabei?
Die CDU muss einen Konsens mit demokratischen Parteien finden und nicht mit der populistischen AfD. Eine Zusammenarbeit mit der AfD würde die Grundwerte der Partei und der deutschen Politik schwächen.
Die AfD hat sich wiederholt als anti-demokratische Partei erwiesen, indem sie die Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt hat. Es ist unvereinbar mit der Rolle des CDU-Vorsitzenden und eines potentiellen Kanzlerkandidaten, eine Zusammenarbeit mit einer solchen Partei auch nur in kleinster Weise in Betracht zu ziehen, da dies das Vertrauen in unser politisches System erschüttern und die Stabilität unserer Demokratie gefährden würde.
Eine Zuneigung zur AfD demonstriert auch die Verachtung einer europäischen Zusammenarbeit, Sicherheit und des Friedens. Die AfD vertritt anti-europäische Ansichten und lehnt die europäische Integration ab. Als Vorsitzender einer Partei, die sich für ein geeintes Europa einsetzt, ist die Zusammenarbeit mit der AfD auch nur anzudeuten gefährlich.
Es ist an der Zeit, dass Politiker*innen die Werte und Prinzipien des Grundgesetzes hochhalten und klare Kante gegen Rechtsextremismus zeigt. Gemeinsam können wir CDU-Chef Friedrich Merz zur Verantwortung ziehen. Machen Sie mit?
Fordern Sie den Rücktritt des CDU-Chefs Friedrich Merz!
Mehr Informationen
Die Zeit. 24. Juli 2023.
ZDF. 24. Juli 2023.