Wir sind immer noch ganz glücklich über das EU-weite Verbot von Bienenkiller-Pestiziden, das letzten Monat beschlossen wurde -- nicht zuletzt dank des hartnäckigen Einsatzes von SumOfUs-Mitgliedern wie Ihnen.
Doch bereits jetzt fordern Lobbyisten erste Ausnahmen, z.B. für die Zuckerrübenindustrie in Belgien und den Niederlanden. Und eines ist klar: Kommt die Industrie damit durch, wird es nicht bei einer Ausnahme bleiben -- sondern das Verbot wird komplett verwässert und die Bienen müssen wieder um ihr Leben fürchten.
Deshalb müssen wir jetzt dranbleiben und die EU-Kommission daran erinnern, warum dieses Verbot überhaupt erlassen wurde: um das massive Bienensterben in ganz Europa zu stoppen.
In Belgien haben die Erzeuger von Zuckerrüben den Landwirtschaftsminister davon überzeugt, eine Ausnahme vom Neonikotinoide-Verbot zu beantragen. Landwirte in den Niederlanden werden wahrscheinlich bald nachziehen. Sie argumentieren, dass es "unmöglich" sei, ihre Ernte ohne die giftigen Pestizide zu sichern.
Wir haben diese Schein-Argumente schon oft gehört -- etwa von den Rapsproduzenten im Jahr 2013, als das erste Teil-Verbot eingeführt wurde. Sie prophezeiten ein wirtschaftliches Fiasko und den Verlust von Millionen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft -- Tatsächlich sind die Ernteerträge bei Raps nach dem Verbot gestiegen.
Zuckerrüben werden in Europa seit Jahrhunderten angebaut, schon bevor Neonikotinoide überhaupt erfunden wurden. Und es gibt längst Alternativen zu den Bienenkillern -- die Agrarindustrie muss sie nur endlich nutzen.
Wir haben unermüdlich für dieses Verbot gekämpft. Mit Hilfe Ihrer Tweets, E-Mails, Unterschriften und Spenden konnten wir uns gegen die Lobbyisten durchsetzen und haben die EU-Kommission dazu gebracht, Maßnahmen gegen Neonikotinoide zu ergreifen. Jetzt müssen wir ihr zeigen, dass wir auch weiterhin aufpassen -- sonst wird die Zuckerrübenindustrie unseren süßen Sieg in eine bittere Niederlage verwandeln.
Fordern Sie die EU-Kommission auf, am Bienenkiller-Verbot festzuhalten -- ohne Ausnahmen!
Mehr Informationen
taz. 28. April 2018.
FAZ. 27. April 2018.